Hinweise zum vorzeitigem Pflichtspielrecht von A-Junioren

Da aktuell viele Anträge auf vorzeitiges Spielrecht von A-Junioren für den Herrenbereich eingereicht werden, möchten wir noch einmal auf die wichtigsten Richtlinien für eine korrekte Antragsstellung hinweisen:


1.) Antrag Pflichtspielrecht älterer A-Junioren-Jahrgang mit Vollendung des 18. Lebensjahres bitte direkt an die Passstelle des Thüringer Fußballverbandes schicken, hier ist keine Bewilligung des KFA notwendig!


2.) Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet und erhalten daher auch keine Genehmigung. Zu einem vollständigen Antrag gehören:
-> Spielpass
-> Unterschrift und Erlaubnis der Erziehungsberechtigten
-> Attest/Bescheinigung vom Hausarzt
-> korrekt und vollständig ausgefülltes Antragsformular
-> ausreichend frankierter Briefumschlag für die Weiterleitung des Antrags an die Passstelle des TFV
-> Nur vollständige Anträge werden bearbeitet !!!


3.) Anträge von Vereinen, welche eine A-Juniorenmannschaft im Spielbetrieb gemeldet haben, werden sofort genehmigt und direkt weitergeleitet. Gleiches gilt auch für Vereine, wo der Spieler als Gastspieler bei einem Zweitverein am Spielbetrieb der A-Junioren teilnimmt.

4.) Anträge von Vereinen, welche mit keiner eigenen A-Juniorenmannschaft am Spielbetrieb teilnehmen, werden im Rahmen einer Jugendausschusssitzung behandelt und durch die Mitglieder des Jugendausschusses beschlossen. Alle benötigten Antragsformulare sind im Downloadbereich auf der TFV-Website zu finden.

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