Urteil in der Kreisliga Nord nach einer Schiedsrichterbeleidigung

Das Sportgericht des KFA urteilte im schriftlichen Einzelrichterverfahren nach einer roten Karte im Spiel der Kreisliga Nord zwischen der SG Union Isserstedt und dem Post SV Jena. Nachfolgend Auszüge aus dem Urteil.

  1. Der fehlbare Sportfreund wird nach § 42, Ziffer 4a und 4d RuVO zu einer Spielsperre von fünf Pflichtspielen und zu einer Geldstrafe von 70.- Euro verurteilt. Die Sperre durch die GRK bleibt davon unberührt.
  2. Der Trainer der Gastmannschaft wird lt. § 40, Ziffer 1a RuVO verwarnt.
  3. Beide Sportfreunde werden außerdem auf § 41, Ziffer 4 (Strafverschärfung bei Wiederholung) hingewiesen.
  4. Die Verfahrenskosten von 30,- Euro gehen zu Lasten des Post SV Jena.
  5. Für die Gesamtkosten von 100,- Euro gilt der Post SV Jena als sportrechtlich haftender Verein.

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